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Info-Ecke Graz

Hier gibt es Informationen für dich, damit du in Graz gut zurecht kommst. Dieser Wegweiser hilft dir weiter, wenn du nicht weißt an welche Stelle du dich wenden musst. Hier findest du Infos zu Sprachkursen, dem Gesundheitssystem, dem Arbeitsmarkt, finanziellen Förderungen für Vereine und vieles mehr.

Wie gründe ich einen Verein?

1. Entscheidung treffen

Willst du einen Verein gründen, brauchst du mindestens zwei Personen. Sie müssen sich auf gemeinsame Ziele und Regeln einigen. Diese Regeln nennt man Statuten.


2. Gründung (Errichtung)

  • Zwei Personen einigen sich auf die Vereinsregeln (Statuten).

  • Das ist die Gründungsvereinbarung.

  • Auch Firmen oder andere Vereine können mitgründen.

  • Man muss nicht österreichischer Staatsbürger sein.


3. Verein anmelden

  • Die Gründer melden den Verein bei der Vereinsbehörde an (in Graz z. B. bei der Landespolizeidirektion Steiermark).

  • Die Statuten müssen mitgeschickt werden.

  • Die Behörde hat 6 Wochen Zeit, um den Verein abzulehnen.

  • Kommt kein negativer Bescheid, ist der Verein nach 6 Wochen offiziell gegründet (oft auch schon früher).

  • Die Behörde schickt dann die gültigen Statuten und einen kostenlosen Auszug aus dem Vereinsregister.


4. Vertreter ernennen

Nach der Gründung hast du 1 Jahr Zeit, um offizielle Vertreter des Vereins zu benennen (z. B. Obfrau/Obmann). Diese vertreten den Verein nach außen.


5. Änderungen melden

Änderungen (z. B. bei Personen oder Statuten) musst du innerhalb von 4 Wochen der Behörde melden.


6. Statuten – das Vereinsregelwerk

Die Statuten sind wie ein Vertrag. Sie müssen auf Deutsch geschrieben sein und regeln:

  • Name und Ziel des Vereins

  • Wie der Verein organisiert ist

  • Welche Aufgaben die Mitglieder haben

Ein Verein braucht mindestens:

  • Eine Mitgliederversammlung (mind. alle 5 Jahre)

  • Ein Leitungsorgan (mind. 2 Personen, z. B. Obmann/-frau)

  • Zwei Rechnungsprüfer:innen, die das Geld kontrollieren


7. Kosten (Stand: 2022)

  • Anzeige der Gründung: € 14,30

  • Beilage der Statuten: € 3,90 pro Blatt (max. € 21,80)

  • Einladung zur Aufnahme der Tätigkeit (optional):

    • Positiv: € 6,50

    • Negativ: kostenlos

  • Die Gebühren zahlst du, wenn du den Zahlschein bekommst.

Mehr Infos und Details:

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