Info-Ecke Graz
Hier gibt es Informationen für dich, damit du in Graz gut zurecht kommst. Dieser Wegweiser hilft dir weiter, wenn du nicht weißt an welche Stelle du dich wenden musst. Hier findest du Infos zu Sprachkursen, dem Gesundheitssystem, dem Arbeitsmarkt, finanzielle Förderungen für Vereine und vieles mehr.
Wie gründe ich einen Verein?
Erste Schritte
Am Anfang steht die Entscheidung, einen Verein ins Leben zu rufen.
In Österreich muss ein Verein aus mind. 2 Personen (lt. Vereinsgesetz 2022) bestehen.
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Zwei Phasen der Vereinsgründung in Österreich
Errichtung
Entstehung des Vereins
Errichtung:
Intern zwischen den Vereinsgründern
Mind. 2 Personen beschließen Gründung und einigen sich über Statuten (Muster Statuten - scrolle runter zu Musterstatuten)
Das ist die „Gründungsvereinbarung“
Vereinbarung inklusive Statuten bilden die zivilrechtliche Grundlage für die weiteren Schritte der Vereinsgründung
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Vereinsgründer (und Vereinsmitglieder) können natürliche Personen (Menschen) sein und/oder juristische Personen (z.B. andere Vereine)
Natürliche Personen brauchen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen
Als nächstes muss die Anzeige der Errichtung des Vereins bei der Vereinsbehörde durch die Gründer durchgeführt werden
Anzeige zur Vereinserrichtung hier
In Graz ist die zuständige Vereinsbehörde: Landespolizeidirektion Steiermark
Die Statuten müssen beigelegt werden
Innerhalb einer Frist von 6 Wochen gibt Vereinsbehörde die Erklärung ab, falls der Verein wegen Gesetzwidrigkeit nicht gestattet ist à falls kein negativer Bescheid kommt, ist der Verein mit Ablauf der Frist entstanden (es kommt auch vor, dass bereits früher Bescheid gegeben wird, dass der Verein seine Tätigkeit beginnen kann).
Bei positivem Abschluss ist der Verein entstanden & die Vereinsbehörde übermittelt eine Kopie der geltenden Statuten und einen gebührenfreien ersten Auszug aus dem Vereinsregister.)
Ab diesem Zeitpunkt hat man 1 Jahr Zeit um organschaftliche Vertreter zu bestellen, das bedeutet man muss Personen bestimmen, die den Verein nach außen vertreten und/oder zeichnungsberechtigt sind (in der Praxis sind das häufig die Personen aus dem Leitungsorgan)
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Änderungen müssen innerhalb von vier Wochen an Vereinsbehörde übermittelt werden
Statuten
In den Statuten werden Name, Zielsetzung und innere Ordnung des Vereins bestimmt.
Bilden die Grundlage der Organisation und der Tätigkeit.
Die Statuten sind der „Vertrag“ zwischen Mitgliedern und dem Verein.
Müssen auf Deutsch verfasst werden.
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Jeder Verein braucht zumindest eine „Mitgliederversammlung“, ein „Leitungsorgan“ und zwei „Rechnungsprüfer:innen“
Mitgliederversammlung: muss allen Mitgliedern offen stehen & muss zumindest alle fünf Jahre einberufen werden
Leitungsorgan: muss aus mindestens zwei natürlichen Personen bestehen. (meist Obmann/frau und Stellvertreter:in)
Rechnungsprüfer:in: müssen durch Mitgliederversammlung gewählt werden, müssen mindestens zwei natürliche Personen sein, prüfen die Verwendung von Geldmittelns des Vereins und berichten an Leitungsorgan
(Muster Statuten - scrolle runter zu Musterstatuten)
Kosten
Für die Anzeige: € 14,30 Bundesgebühr
Zusätzlich Beilage-Gebühren (für beigelegte Statuten): € 3,90 pro Bogen (max. € 21,80)
Eine Kopie der geltenden Statuten und ein erster Auszug aus dem Vereinsregister ist gebührenfrei
Für den Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag:
Positiv: € 6,50 Bundesverwaltungsabgabe
Negativ: gebührenfrei
Die Gebühren sind nach Abschluss des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein übersandt.
Mehr Infos und Details:
Eine detaillierte und gut strukturierte Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es hier:
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